Es geht auch ohne Abzocke! Wirklich kostenlose SMS verschicken

Wie wir ja alle schon fest gestellt haben, gibt es einige schwarze Schafe im Netz die einem einen kostenlosen Service Anbieten und hinterher kommt dann die Rechnung.

Wie kann man denn jetzt aber wirklich kostenlose SMS verschicken.

Ich habe hier eine Seite mit einer Liste gefunden, dort kann man SMS verschicken ganz ohne Anmeldung.
Wer es also mal braucht sollte hier nachschaun. Doch eine bitte, auch hier immer schön kontrollieren. Meldet Euch nirgendwo an. Nutzt nur Freie SMS Anbieter die keine Anmeldung fordern.

Hier der Link zu kostenlosen SMS Anbietern:
http://freemsg.de/free-sms-liste.html

Viel Spass
Euer Earlgrey

Bericht zum Thema Abofallen in der aktuellen CT Ausgabe

Die aktuelle Ausgabe der Computer Zeitschrift CT hat einen großen Bericht zum Thema Abofallen. Auch Musterbriefe finden sich darin. Ich kann Euch nur raten holt Euch die Ausgabe.

http://www.heise.de/ct/07/20/090

Urteil gefunden zur Abzocke bei Vertragsfallen im Internet

Danke an Herrn Dirk Hyen aus Berlin der uns dieses Aktenzeichen geschickt hat, bei der Google Suche bin ich auf das Urteil gestossen. Ich glaube das Urteil ist ein Segen für alle esimsen geschädigte und eben auch andere… Ich zitiere das Urteil:

Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet

Nicht alles wird kostenlos angeboten – nicht alles muss aber auch bezahlt werden.

 
Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.


Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

 
Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 
Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

 
Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

 
Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06

Quelle: http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070219%20-%20Lebenserwartung/070219%20-%20Lebenserwartung.htm

Eure Fragen bezüglich esimsen

Hallo,

erst einmal vielen Dank für Euche vielen Anregungen und Kommentare zum Thema Esimsen.com .

Es erreichen uns immer wieder Anfragen was nun zu tun ist wenn man sich dort angemeldet hat und nun die erste Rechnung im Briefkasten liegt.

Wir dürfen hier natürlich keinerlei rechtliche Beratungen machen, dafür solltet Ihr entweder zur Verbraucherberatung oder zu einem Rechtsanwalt gehen. Ersteres reicht meistens schon.

Wir können hier nur aus eigener Sicht schreiben was wir als geschädigte tun. Nämlich NICHT bezahlen. Mittlerweilen ist schon der dritte Brief angekommen, diesmal von einem Rechtsanwalt dieser Firma. Nun wird mit Gericht gedroht und der nächste Schritt von Esimsen.com ist laut diesem Schreiben eben eine Gerichtsverhandlung.

Nun dann warten wir doch mal ab wie es weiter geht. Auch dieser Brief kommt natürlich zu den Akten. Bezahlt wird weiterhin nicht. Wir werden hier weiter berichten was noch kommt.

Als nächstes sollte ja dann ein Brief vom Gericht kommen *grinsss* Glaubt ihr daran ? Ich nicht. Also wir halten weiter durch und lachen uns einfach einen, wenn aus dem Inkassobüro plötzlich ein Rechtsanwalt wird. Interessant das der Briefkopf und alles bei Inkasso und Rechtsanwalt 100% gleich gestaltet waren.

Jaja wird alles zusammen gehören ?

Wir drücken Euch weiterhin die Daumen :-)

Euer

Earl Greydie

Neue Abzocke: Die Handy-Rückruf-Gangster

Da hat man eine neue Rufnummer auf dem Handy „Anruf in Abwesenheit“ hmm die Nummer sagt einem aber gar nichts, doch da es ja keine 0190er Nummer ist ruft man eben mal zurück, wer weiss es kann ja wichtig gewesen sein. Und schon tut sich die Falle auf, man wird auf eine 0900er Nummer umgeleitet und die kostet dann auch noch so richtig gut Geld.

Mehr dazu gibt es im Internet zu finde, wir  werden uns schlau machen und hier berichten. Vorab jedoch schonmal als Info für Euch… Ruft nicht einfach eine Rufnummer zurück die ihr gar nicht kennt. Es kann ein teurer Spass werden.

Es ist echt der Hammer, gibt es denn nur noch Betrüger auf dieser Welt ?

*Ein sehr verärgerter Earl Grey* 

Gadgets für Männer: Toilet Lifter

toilet-lifter.jpg    Männer sind ja so viel einfacher gestrickt als Frauen. Wenn wir auf die Toilette gehen, dann können unsere Frauen froh sein, wenn wir den Deckel überhaupt anheben. Ist ja auch viel Arbeit und wenn es dringend ist, dann fehlt auch oft die Zeit dafür. Wenn ihr Frauen wollt, dass wir Männer den Toilettendeckel anheben und später auch wieder schließen, dann kauft uns doch bitte so einen Toilet Lifter. Der ist so praktisch und schnell geht es auch noch! Ab auf die Toilette, einfach auf das Pedal treten und schon öffnet sich der Deckel. Nach dem Geschäft einfach wieder vom Pedal gehen und schon ist die Schüssel wieder verschlossen. Die Welt kann so einfach sein und Pedale benutzen wir Männer doch immer gerne. Sei das nun in unserem geliebten Auto, an der Mülltonne oder sonst wo. Den praktischen Toilet Lifter gibt es bei Amazon

Quelle:  blog.ausgefallene-ideen.com

Das Fass ohne Boden, schaut selber

Ein Danke an Brooklyn

für den äußerst interessanten Link, schaut selber bei YouTube:

Link 1: http://www.youtube.com/watch?v=Yd5B9f-UeTo

Link 2: http://www.youtube.com/watch?v=Lfrwy6ZGl0M

Link 3: http://www.youtube.com/watch?v=3JWo_SU5kp8

usw. sucht selber bei Youtube mal unter Abofalle !

Viel Spaß :-)

Ausführliche Liste vom Bundesverband für Verbraucherschutz

Eine interessante und ausfürliche Liste über Abofallen im Internet findet ihr hier:

Kostenfallen

Wichtig ist zu beachten:

Auszug aus der Liste

Kostenfallen im Internet Stand: 30.04.2007
Hinweis: Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Internetseite sowie hinsichtlich des für das Angebot verantwortlichen Unternehmens beziehen sich stets auf den für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt unserer Abmahnung. Die aktuelle Gestaltung der Seiten und das heute dafür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den damaligen Gegebenheiten abweichen.